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Unzulässige Lärmimmissionen bestätigt. Konsequenzen: keine

Verfasst: 07.10.2014
von hifi
Das Bundesgericht bestätigt zu hohe Lärmimmissionen, lässt den Asylunterkunft-Bau aber trotzdem zu.

Trotz des Lärmproblems überwiegt gemäss Bundesgericht das öffentliche Interesse am Bau von Asylunterkünften. Die Stadt Zürich muss 1880 Asylsuchende aufnehmen. Das entspricht 0,5 Prozent der Stadt-Bevölkerung. Die Unterbringung stelle eine «beträchtliche logistische Herausforderung» dar.

Der ausgetrocknete Wohnungsmarkt und die Mietzinse bereiteten der Stadt bei der Beschaffung von Wohnraum grosse Schwierigkeiten. Die Erstellung von temporären Siedlungen «erscheint daher unumgänglich», schreibt das Bundesgericht. (Urteile 1C_704/2013 und 1C_742/2013 vom 17.09.2014) (pia/sda)


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