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Überarbeitung von DIN 45680

Verfasst: 23.11.2011
von hifi
DIN 45680 – Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen

Wir sind eingeladen, eine Stellungnahme einreichen.
Ende der Frist für Stellungnahmen: 2011-12-15



Einführungsbeitrag

In diesem Norm-Entwurf ist ein Verfahren zur Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen für die Terzbänder von 8 Hz bis 125 Hz in Wohngebäuden bei Luft- und/oder Körperschallübertragung festgelegt. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Wahrnehmung und Wirkung tieffrequenter Geräusche deutlich von der Wahrnehmung und Wirkung mittel- oder hochfrequenter, schmal- oder breitbandiger Geräusche abweichen.

Im Bereich unter 20 Hz (Infraschall) besteht keine ausgeprägte Hörempfindung mehr, weil die Tonhöhenempfindung fehlt. Jedoch ist Infraschall - im Gegensatz zu einer weit verbreiteten Meinung - nicht prinzipiell unhörbar. Die Wahrnehmungsschwelle wurde bis herab zu etwa 1 Hz untersucht. Überschwellige Immissionen werden überwiegend als Pulsationen und Körperresonanzen wahrgenommen. Die Betroffenen spüren einen Ohrendruck und klagen vielfach über Unsicherheits- und Angstgefühle. Als spezielle Wirkung ist bei Infraschall eine Herabsetzung der Atemfrequenz bekannt. Sekundäreffekte (zum Beispiel Luftschall durch Rütteln von Fenstern und Türen oder Gläserklirren, spürbare Vibrationen von Gebäudeteilen und Gegenständen) sind häufige Ursachen zusätzlicher Belästigungen. Im Frequenzbereich von 20 Hz bis etwa 60 Hz sind die Geräusche bei entsprechenden Pegeln hörbar, jedoch ist die Tonhöhenempfindung nur sehr schwach ausgeprägt. Vielfach sind Fluktuationen (Schwebungen) wahrzunehmen. Die Betroffenen klagen oft über ein im Kopf auftretendes Dröhn-, Schwingungs- oder Druckgefühl, das nur bedingt von der Lautstärke abhängig ist und bei stationären Geräuschimmissionen zu starken Belästigungen führt.

Wie im Infraschallbereich können Sekundäreffekte auftreten, die Belästigungen hervorrufen. Im Frequenzbereich ab 60 Hz findet der Übergang zur normalen Tonhöhen- und Geräuschempfindung statt. Sekundäreffekte sind eher unbedeutend. In den eingeführten Regelwerken sind Messungen außerhalb des betroffenen Gebäudes vorgeschrieben, wenn Geräusche zu beurteilen sind, die durch Luftschallübertragung aus der Umgebung dort einwirken. Durch diese Vorgehensweise erhält man Messwerte, die nicht durch die unterschiedlichen Schalldämmwerte von Außenbauteilen oder die Raumakustik beeinflusst werden. Die Einhaltung der zugehörigen Immissionsrichtwerte stellt in der Regel einen ausreichenden Schutz der Wohnnutzung sicher.

Enthält das Geräusch jedoch ausgeprägte Anteile im Bereich tiefer Frequenzen, kann anhand von Außenmessungen nicht mehr verlässlich abgeschätzt werden, ob innerhalb von Gebäuden erhebliche Belästigungen auftreten. Einerseits liegen im Bereich unter 100 Hz nur wenige Daten über Schalldämmwerte von Außenbauteilen vor (bauakustische Anforderungen werden für Frequenzen unter 100 Hz nicht gestellt), andererseits können durch Resonanzphänomene Pegelerhöhungen in den Räumen auftreten. Daher sind bei Einwirkungen tieffrequenter Geräusche ergänzende Messungen innerhalb der Wohnungen notwendig. Der Norm-Entwurf ergänzt die bestehenden Mess- und Beurteilungsverfahren für Geräusche und dient zur Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen zum Schutz vor erheblichen Belästigungen. Für Immissionen, die aus seltenen kurzzeitigen Ereignissen bestehen (zum Beispiel Sprengungen), stellt dieser Norm-Entwurf keine geeigneten Beurteilungsmaßstäbe bereit. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 001-01-02-11 AK "Überarbeitung von DIN 45680" im DIN zuständig.

Quelle

Re: Überarbeitung von DIN 45680

Verfasst: 28.11.2011
von hifi
Die Normen sind kostenpflichtig. Kopieren ist verboten, abschnittweise Zitieren hingegen ist erlaubt. Letzteres macht eine breit angelegte Diskussion erst möglich und kann hier statt finden.

Längere Zitate können im geschützen Bereich gelesen werden oder müssen bei DIN durch Einrichten eines Accounts online eingesehen oder durch Kauf als PDF erworben werden.

Re: Überarbeitung von DIN 45680

Verfasst: 13.12.2011
von yewie56
Aha, nun kenne ich zumindest einen engagierten Wissenschaftler, welcher an der neuen DIN mitgearbeitet haben dürfte:

Herr Dr. Kubicek, Landratsamt Erzgebirgskreis, Annaberg
Dr. Rainer Kubicek – Staatliches Umweltfachamt Chemnitz
Regierungspräsidium Chemnitz -Umweltfachbereich, Dr. Kubicek


10. Chemnitzer Fachseminar Schall – Immissionsschutz vom 19./20.11.2007
http://www.iproplan.de/cms/de/downloads ... minar.html
Inhalte des Entwurfes 2007 zur DIN 45680 "Tieffrequente Geräuschimmissionen" im Vergleich
zur gültigen Fassung von 1997
Dr. Kubicek, RP Chemnitz
http://www.iproplan.de/cms/images/stories/pdf/10_06.pdf

12. Chemnitzer Fachseminar Schall - Immissionsschutz 19./20.04 ...
http://www.goetze.net/files/2010.04.19_ ... schall.pdf

Seminar am 03.12.2003 in Reinhardtsgrimma „Geräuschemissionen und –immissionen bei tiefen Frequenzen“
Dr. Rainer Kubicek – Staatliches Umweltfachamt Chemnitz
„Schutz vor tieffrequenten Geräuschen – Anforderungen an Messung und Beurteilung“
http://www.laerm-luftwaermepumpen.de/Kubicek.pdf
Dieser letzte LINK hat es in sich!

Hier finden sich die Seminarflyer zum Thema
"Tieffrequenter Schall, Rechtssicherer Umgang mit diesem Phänomen, Besonderheiten bei der Beurteilung", mit Herrn Kubicek
http://www.goetze.net/veranstaltungen/i ... eburg-iwu/

Kanonendonner für die Messgeräte
http://www.sz-online.de/nachrichten/art ... id=2226669
Biogasanlagen/Tieffrequenter Schall: Das Dauerbrennerthema „Tieffrequenter Schall als zu bewältigender Konflikt u. a. bei der Genehmigung von Biogasanlagen und Blockheizkraftwerken in der Nachbarschaft zur Wohnbebauung“ hat unser Kollege Wolfram Müller-Wiesenhaken gemeinsam mit Dr. Rainer Kubicek jetzt – soweit ersichtlich erstmals – rechtsdogmatisch aufgearbeitet. In dem Fachaufsatz werden die wirkungsspezifischen Eigenschaften des tieffrequenten Schalls und die Folgerungen für die rechtliche Bewältigung dieses Phänomens interdisziplinär durchdrungen. Die Autoren plädieren dafür, den Grundsatz der Konfliktbewältigung vor allem beim „Design“ der erforderlichen Nebenbestimmungen deutlich ernster zu nehmen. Die Abhandlung erscheint im Heft 3/2011 der Zeitschrift für Baurecht (ZfBR).
und
Baustopp und Nutzungsuntersagung für Biogasanlage: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte mit Beschluss vom 17. August 2010 (Az.: 15 CS 10.981) die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Regensburg vom 31. März 2010, mit welcher dieses den – von uns vertretenen – Nachbarn Recht gegeben und die Vollziehung der Baugenehmigung für eine Biogasanlage mit BHKW ausgesetzt hat (dazu bereits Meldung vom 1. April 2010). Der 15. Senat führt aus, dass durch die Baugenehmigung sowie die Schallimmissionsprognose nicht hinreichend sicher gewährleistet sei, dass die Zielvorgaben der Genehmigung im Hinblick auf den hörbaren und tieffrequenten Schall auch tatsächlich während des Betriebes unter Volllast eingehalten werden können. In einem obiter dictum äußert der Senat zudem Zweifel, ob durch eine Änderung der Baugenehmigung aufgrund der Nähe der Anlage zu den Wohngebäuden unserer Mandanten überhaupt rechtmäßige Zustände herbeigeführt werden können. Damit spricht gegenwärtig alles dafür, dass wir auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich sein und die vollständige Beseitigung der Anlage an diesem Standort durchsetzen werden. Bis dahin ist der Betrieb der Anlage aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes einzustellen.
http://www.goetze.net/aktuelles/

Die Goetze-Rechtsanwälte scheinen kein falscher Partner zu sein:
http://www.goetze.net/rechtsgebiete/umw ... hutzrecht/

http://www.goetze.net/files/is_27_tieff ... schall.doc

usw usw.

Re: Überarbeitung von DIN 45680

Verfasst: 13.12.2011
von obod0002
http://www.laerm-luftwaermepumpen.de/Kubicek.pdf
Dieser letzte LINK hat es in sich!
Puuuuuuuuuuuuh, das hat es wirklich in sich. Exzellente Recherche yewie.