Vorschriften der Geräuschemissionen werden zur Zeit überarbeitet. Im bisherigen Verfahren wurde das Vorbeifahrtgeräusch von PKW bei Volllastbeschleunigung aus einer Geschwindigkeit von 50 km/h gemessen.
Derzeit wird ein überarbeitetes Prüfverfahren bei der Typenzulassung von Fahrzeugen im Bezug auf Lärmemissionen diskutiert, das sowohl die Geräuschemissionen bei Beschleunigungsvorgängen als auch bei Konstantfahrten begrenzen soll.
Wer hier von Überreglementierung redet, liegt falsch. Die Behörden sind auf dem Weg eine Reglementierung zu schaffen, die diese Bezeichnung auch verdient.