Verkehrsträgerübergreifende Schlichtung auch bei Lärmklagen

Tätigkeit, Tageszeit und Umgebung spielen eine wichtige Rolle ob Lärm im Tieftonbereich (kurz LFN) eine unangenehme Begleiterscheinung oder eine dramatische Belastung darstellt. LFN vermindert das Wohlbefinden selbst dann, wenn er nicht bewusst wahrgenommen wird. Es ist darum angezeigt, dass genau so wie im Umgang mit Giftmüll oder radioktivem Material auch bei Lärmemissionen präventiv Massnahmen zum Schutze der Wohnbevölkerung ergriffen wird.
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hifi
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Verkehrsträgerübergreifende Schlichtung auch bei Lärmklagen

Beitrag von hifi »

Am 1. Dezember 2004 hat die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Die Schlichtungsstelle vermittelt in allen Streitfällen zwischen Kunden des öffentlichen Personenfernverkehrs (keine Pauschalreisen) und Unternehmen, bevor es zum Rechtsstreit kommt. Dabei sind alle Probleme von Interesse, die rund um eine Zug-, Bus-, Flug- oder Schiffsreise entstehen können: Verspätung, Überbuchung, Gepäckverlust, verpasste Anschlüsse, falsche Informationen, zu teure Tickets, zu hohe Gebühren, mangelhafter Service etc. Voraussetzung dafür, dass die Schlichtungsstelle tätig wird, ist, dass sich die Fahr- bzw. Fluggäste bereits beim Verkehrsunternehmen beschwert haben.

Die Schlichtungsstelle Mobilität stärkt durch ihre Arbeit die Position der Verbraucher. Neben den Fahrgästen profitieren aber im Gegenzug vor allem auch die Unternehmen selbst von höherer Kundenzufriedenheit, wenn sie sich auf einen Schlichtungsvorschlag einlassen und damit aus einem verärgerten wieder einen zufriedenen Kunden machen.
wiki


Hallo

Hier möchte ich der Frage nachgehen, ob die Schlichtungsstelle auch bei Lärmfragen die richtige Adresse ist.

Aus der Pressemitteilung zum 'Tag gegen Lärm', Berlin, 27.04.09:

>Die vom Bundesverbraucherministerium finanzierte Schlichtungsstelle Mobilität arbeite bereits seit fünf Jahren erfolgreich nach diesem Konzept. Hier habe die Bundesregierung die Zeichen der Zeit schon früh erkannt. Eine verkehrsträgerübergreifende und unternehmensunabhängige Schlichtungsstelle müsse auch über den Förderzeitraum der Schlichtungsstelle Mobilität Ende November 2009 erhalten bleiben.< VCD


Was meint ihr?

hifi
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